Gremien

Mitarbeiter/innen der Direktorin:
Die Mitarbeiter/innen werden von der Schuldirektorin jährlich ernannt.
Schuldirektorstellvertreter/in: |
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Schulstellenleiter/innen: |
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Stremair Petra, Knottner Karin |
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Vieider Birgit |
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Unterholzner Veronika |
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Mitterer Angelika |
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Unterholzner Ulrike |
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Rier Stephan |
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Kofler Sonja |
Der Klassenrat
Der Klassenrat ist das erste gemischte Gremium der Schule.
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Lehrpersonen der einzelnen Klassen (von Rechts wegen vertreten) Zwei Elternvertreter/innen |
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Die Schuldirektorin oder eine beauftragte Lehrperson |
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Beratung - Vorschläge - Information |
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Der Klassenrat erarbeitet Vorschläge für die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit. Er schlägt Fürsorgeinitiativen vor. Er vertieft den gegenseitigen Kontakt zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schüler/innen. |
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Elternvertreter/innen 3 Jahre, sofern sie in derselben Schulstufe bleiben |
Das Lehrerkollegium
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Schuldirektor/in, Alle Lehrpersonen der Schule (Schuldirektion), Mit beratender Funktion (ohne Stimmrecht) können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration (Behindertenbetreuer/innen) an den Sitzungen des Lehrerkollegiums teilnehmen; Auch die Vorsitzenden des Eltern- und des Schulrates können mit beratender Funktion (ohne Stimmrecht) eingeladen werden. |
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Schuldirektor/in |
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Das Lehrerkollegium hat sowohl beratende als auch beschließende Kompetenzen. |
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Vor allem der methodisch-didaktische Bereich, die Planung der Unterrichtstätigkeit, Richtlinien zur Bewertung, Auswahl der Schulbücher und Lehrmittel im Rahmen der möglichen Ressourcen, Schulversuche usw . fallen in den Zuständigkeitsbereich des Lehrerkollegiums. Es versammelt sich regelmäßig im Plenum, aber auch in Teilkollegien und verschiedenen Arbeitsgruppen zur Planung und Umsetzung der vielfältigen Aufgaben im Schulbetrieb. |
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Ein Jahr |
Der Elternrat
Der Elternrat ist die Versammlung aller gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter und das oberste Gremium der Eltern auf Schulebene.
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Elternvertreter/innen in den Klassenräten Elternvertreter/innen im Schulrat Der/die Delegierte im Landesbeirat der Eltern |
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Der/ die Vorsitzende wird von den Eltern gewählt. |
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Beratende Funktion. |
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Der Elternrat entsendet eine/einen Delegierte/n in den LBE. Er erstellt ein Arbeitsprogramm zur Elternarbeit und Elternfortbildung und leitet die Vorschläge an den Schulrat weiter. Er erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes. Der Elternrat kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schulratssitzungen auf der Tagesordnung stehen. |
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Drei Jahre |
Vorsitzende (für 3 Jahre gewählt im September 2021): |
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Stellvertreter/in: |
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Vertreterin im Landesbeirat der Eltern (für 3 Jahre gewählt im September 2019): |
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Stellvertreter/in: |
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Der Schulrat
Der Schulrat ist das Verwaltungsorgan der Schule. Ihm obliegt die gesamte Planung des Schulbetriebs, sei es in organisatorischer wie auch finanzieller Hinsicht.
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Der Schulrat besteht aus 14 Mitgliedern: Schulführungskraft 6 Lehrervertreter/innen 6 Elternvertreter/innen Leiterin des Sekretariats (Kooptierung von max. 2 Personen [ohne Stimmrecht] möglich) |
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Der Vorsitz steht einer/m von den Schulratsmitgliedern gewählten Elternvertreter/in zu. |
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Gremium mit beschließender Funktion |
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Der Schulrat ist verantwortlich für die Organisation und Planung des Schulbetriebes. Er legt die Kriterien für die Ausarbeitung der internen Schulordnung und des Schulprogramms fest. Er verabschiedet das Schulprogramm mit eigenem Beschluss. Er genehmigt den Organisationsplan für schulergänzende und unterrichtsbegleitende Tätigkeiten, Projekte und besondere Initiativen. Er genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss. |
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Drei Jahre |
Vorsitzende (für 3 Jahre gewählt im September 2019): |
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Stellvertreter/in: |
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Elternvertreter/innen: |
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Schuldirektor/in: |
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Vertreter/in des Verwaltungspersonals: |
Lehrervertreter/innen der Grundschule: |
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Lehrervertreter/innen der Mittelschule: |
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Die Schlichtungskommission
Die Schlichtungskommission ist ein schulinternes Organ, das sich mit Rekursen von Eltern und Schülern gegen Disziplinarmaßnahmen befasst und auf Anfrage auch über Streitfälle bezüglich Auslegung und Verletzungen der Schüler- und Schülerinnencharta an der Schule entscheidet. Primäre Aufgabe der Schlichtungskommission ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien (volljährige Schülerin/volljähriger Schüler bzw . deren/dessen Eltern einerseits und dem Klassenvorstand bzw . der Lehrperson, welche die Maßnahme verhängt hat, andererseits) zu finden .
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Zwei Vertreter/innen des Lehrerkollegiums Zwei Elternvertreter/innen |
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Die Schuldirektorin |
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Feststellen, ob ein Rekurs angenommen wird oder nicht |
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Drei Jahre |
Vorsitzende: |
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Elternvertreter/in Grundschule: |
Lehrervertreter/in Grundschule: |
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Elternvertreter/in Mittelschule: |
Lehrervertreter/in Mittelschule: |
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Das Dienstbewertungskomitee
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Drei Vertreter/innen des Lehrerkollegiums |
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Die Schuldirektorin |
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Bewertung der Lehrpersonen während der Probezeit und wenn eine Lehrperson darum ersucht |
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Drei Jahre |
Vorsitzende (für 3 Jahre gewählt im September 2019): |
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Lehrervertreter/innen Grundschule: |
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Lehrervertreter/innen Mittelschule: |
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