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Direktion und Sekretariat
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Aktuelles
Anerkennung außerschulischer Bildungsguthaben

Anerkennung außerschulischer Bildungsguthaben
Das LG Nr. 1 vom 26.01.2016 und der BLR Nr. 721 vom 16.06.2015 sehen vor, dass alle Schulen der Unterstufe (Grund- und Mittelschule) Bildungstätigkeiten der Schüler/innen an den Musikschulen des Landes, in Sportvereinen sowie bei anderen außerschulischen Bildungsträgern anerkennen können.
Der Schulsprengel Terlan erkennt den Besuch der Musikschule bzw. des Musikkonservatoriums als Bildungsguthaben seit dem Schuljahr 2013/2014 an.
Der Schulrat hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 beschlossen, Bildungstätigkeiten der Schülerinnen und Schüler in den Sportvereinen ab dem Schuljahr 2016/2017 im Ausmaß von 34 Wochenstunden als Bildungsguthaben anzuerkennen.
In seiner Sitzung am 6. Juni 2018 hat der Schulrat des Schulsprengels Terlan weitere Ansuchen der Vereine um Akkreditierung befürwortet.
Der Schulsprengel Terlan erkennt den Besuch der Musikschule bzw. des Musikkonservatoriums als Bildungsguthaben seit dem Schuljahr 2013/2014 an.
Der Schulrat hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 beschlossen, Bildungstätigkeiten der Schülerinnen und Schüler in den Sportvereinen ab dem Schuljahr 2016/2017 im Ausmaß von 34 Wochenstunden als Bildungsguthaben anzuerkennen.
In seiner Sitzung am 6. Juni 2018 hat der Schulrat des Schulsprengels Terlan weitere Ansuchen der Vereine um Akkreditierung befürwortet.
Beschluss des Schulrates: |
Plattform Supplenzen außerhalb der Ranglisten
Lehrpersonen, die Interesse an einer ganzjährigen oder zeitweisen Supplenzstelle haben, können sich auf der Webseite www.blikk.it/supplenz registrieren.Sie erhalten dort einen persönlichen Zugang und sind angehalten, die Daten jederzeit zu aktualisieren und zu pflegen.
Südtirol Pass abo+ 2019/2020
Das Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung kann ab dem 1. Mai 2019 online gestellt werden.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben Südtirol Pass abo+ 2019/2020
Hier finden Sie:
www.suedtirolmobil.info