Verwaltungstätigkeit und Verfahren

 

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

GvD Nr.33/2013, Art. 24, Abs. 1

Bestimmungen über die Dauer des Verwaltungsverfahrens, über die verantwortliche Organisationseinheit und den Verfahrensverantwortlichen, die Modalitäten für den Erhalt von Informationen zu den laufenden Verfahren seitens der betroffenen Person, sowie über die Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtschutzes, gemäß Landesgesetz Nr. 17 vom 22 Oktober 1993 über die „Regelung des Verwaltungsverfahrens„:

Verfahrensarten

GvD Nr.33/2013, Art. 35, Abs. 1, 2
Autonome Provinz Bozen - Verwaltungstätigkeiten und Verfahren


Monitoring der Verfahrenszeiten

Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings über die Einhaltung der Verfahrensfristen wurde mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 97/2016 wieder aufgehoben.


Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, „Regelung des Verwaltungsverfahrens“.