Allgemeine Bestimmungen

1._Programm für Transparenz und Integrität

(GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8, Buchst. a)

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit Gv.D. Nr. 97/2016 und mit Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektion übertragen.




2_Überprüfung der Veröffentlichungspflicht lt. Beschluss der ANAC Nr. 201/2022




3_Allgemeine Akte

(GvD Nr. 33/2013, Art. 12, Abs. 1, 2)



4_Verhaltenskodizes:




5_Dokumente der strategischen Plaunung:




6_Verschiedenes

  • 01_Handbuch für die Aufbewahrung digitaler Dokumente - In Bearbeitung
  • 02_Handbuch Dokumentenverwaltung - In Bearbeitung