Dienste und Leistungen der Verwaltung

Dienste und Leistungen

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
  • Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Daten zu den Verwaltungstätigkeiten wurde mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 97/2016 wieder aufgehoben.

Dienstleistungsgrundsätze
  • Hier wird die Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards veröffentlicht. Auf Staatsebene enthält das Dekret der Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995, in der Anlage einen allgemeinen Entwurf einer Dienstcharta für die Schulen (Schema generale di riferimento della „Carta dei servizi scolastici“). Auf Landesebene bestimmt Art. 7 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen, dass sich jede Schule mit Beschluss des Schulrates eine interne Schulordnung gibt, die darin auch die Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze vorsieht:
  • Dienstleistungsgrundsätze_Dekret der Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995
 
Verbuchte Kosten
  • Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a) des GvD Nr. 33/2013 schreibt, gemäß Artikel 10 Absatz 5 desselben Dekretes, die Veröffentlichung der verbuchten Kosten der für die Nutzer erbrachten Dienstleistungen vor. Letzter Artikel verweist wiederum auf Artikel 10 Absatz 5 des GvD Nr. 279/1997, wonach die erbrachten Dienstleistungen und die entsprechenden Kosten innerhalb eines Systems der analytischen Buchführung nach Kostenstellen bestimmt werden. Die ANAC hat präzisiert, dass „unter verbuchte Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der Geldwert der Ressourcen zu verstehen ist, welche direkt oder indirekt für die Erbringung einer jeden Dienstleistung verwendet werden".
 
Qualitätsstandards (www.provinz.bz.it/evaluationsstelle-deutschsprachiges-bildungssystem)
  • Der Qualitätsrahmen beschreibt in den zwei Bereichen Inputqualitäten und Prozessqualitäten jene Felder des schulischen Handelns, die maßgeblich das Gelingen von Schule, von Lernen und Lehren und kollegialem Miteinander prägen. Die Wirkungsqualitäten beschreiben die Lernergebnisse der Schüler und Schülerinnen, gemessen an ihrem Bildungserfolg, an den erworbenen Fachkompetenzen sowie an der Persönlichkeitsbildung. Konkretisiert werden die sieben Bereiche durch 24 Teilbereiche und 194 Indikatoren.
  • Indikatoren
  • Qualitätsrahmen_Schulen


Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen

GvD Nr.33/2013, Art. 32, Abs. 2, Buchst. b

Innerhalb der gesetzlichen Fristen.