Dreijahresplan des Bildungsangebots




 
Der Dreijahresplan des Bildungsangebots, ist im LG Nr. 77/2016 „Änderungen zu Landesgesetz im Bereich Bildung“ gesetzlich verankert

Jede Schule erarbeitet unter Einbeziehung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft den Dreijahresplan des Bildungsangebotes. Dieser ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen.